Der Zweck des Vereins ist es,
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Februar für das laufende Jahr fällig. Die Mitgliederversammlung kann den Beitrag für Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose und im Ausland wohnende natürliche Personen ermäßigen oder erlassen.
Der Vorstand kann mit Zustimmung der Mitgliederversammlung eine Geschäftsordnung erlassen, mit der die Modalitäten der Verwaltung des Vereins festgelegt werden.
Sonneberg, den 10.08.2016
© 2016 - 2022 Astronomiemuseum e.V.
Eine Genehmigung für die Verwendung von Bildern und Inhalten dieser Webseite erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage.